Fachinformation

1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Dekristol® 400 I.E.
Ta­blet­ten

2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Eine Ta­blet­te enthält 10 Mi­kro­gramm Co­le­cal­ci­fe­rol (Vi­ta­min D3, ent­sprechend 400 I.E., als Co­le­cal­ci­fe­rol-Tro­cken­kon­zen­trat).

Sonstige Be­stand­tei­le mit bekannter Wirkung:
Eine Ta­blet­te enthält 26,20 mg Lac­to­se und 0,77 mg Sac­cha­ro­se.

Vollständige Auflistung der sonstigen Be­stand­tei­le siehe Abschnitt 6.1.

3. DARREICHUNGSFORM

Ta­blet­te.

Dekristol 400 I.E. ist eine wei­ße bis gelbliche, runde, schwach bikonvexe und ca. 5 mm große Ta­blet­te.

4. KLINISCHE ANGABEN

5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

In Bezug auf die tägliche Aufnahme von Vi­ta­min D gibt es verschiedene länderspezifische Empfehlungen.
Der für Deutschland gültige Referenzwert (2013) für Erwachsene liegt bei 20 Mi­kro­gramm, ent­sprechend 800 I.E. pro Tag. Gesunde Erwachsene kön­nen ihren Bedarf bei aus­rei­chen­der Sonnenexposition durch Eigensynthese decken. Die Zufuhr durch Lebensmit­tel ist nur von untergeordneter Bedeutung, kann jedoch unter kritischen Bedingungen (Klima, Lebensweise) wichtig sein.

Besonders reich an Vi­ta­min D sind Fischleberöl und Fisch, geringe Men­gen finden sich in Fleisch, Ei­gelb, Milch, Milchpro­dukten und Avocado.

Mangelerscheinungen kön­nen u.a. bei unreifen Frühgeborenen, mehr als sechs Monate ausschließlich gestillten Säuglingen ohne calciumhaltige Beikost und streng vegetarisch ernährten Kindern auftreten. Ursache für einen selten vor­kom­men­den Vi­ta­min-D-Mangel bei Erwachsenen kön­nen ungenügende alimentäre Zufuhr, ungenügende UV-Exposition, Mal­ab­sorp­tion und Maldigestion, Le­berzirrhose und Niereninsuffizienz sein.

6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

7. INHABER DER ZULASSUNG

mibe GmbH Arzneimit­tel
Münchener Straße 15
06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna
Tel.: 034954/247-0
Fax: 034954/247-100

8. ZULASSUNGSNUMMER

3000424.00.00

9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

07. November 2002

10. STAND DER INFORMATION

01.2025

11. VERKAUFSABGRENZUNG

Apothekenpflichtig.

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